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161. Auktion

DE-28203 Bremen, Fedelhören 19  

Versteigerung am Samstag, 22. September 2018 ab 10:00  | Auktion beendet

Abgeschlossen | Präsenzauktion

Versteigerungsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

Mit der persönlichen, telefonischen und schriftlichen Teilnahme bzw. der Beteiligung als live-Bieter über das Internet an der Auktion sowie am anschließenden Nachverkauf werden folgende Bedingungen anerkannt:

1. Das Hanseatische Auktionshaus Bolland & Marotz (nachfolgend B&M) mit Sitz in Bremen versteigert in öffentlichen Versteigerungen als Vermittler, freiwillig im fremden Namen und für Rechnung von anonymen Auftraggebern (=Einlieferern).

2. Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Die Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung im Vorfeld der Versteigerung von den Interessenten besichtigt und zu geprüft werden.

3. Beschreibungen im Katalog, angeforderte Zustandsberichte sowie andere mündliche Auskünfte vor oder während der Auktion werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Verschmutzungen, Gebrauchs- und Altersspuren, Restaurierungen und Ergänzungen sind bei gebrauchten Gegenständen als normal zu betrachten. Sie werden nach Ermessen des Sachbearbeiters im Katalog, in schriftlichen oder mündlichen Zustandsberichten erwähnt und unverbindlich erbracht, wenn der Gesamteindruck des Objekts maßgeblich beeinträchtigt ist. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantien dar und geben lediglich eine subjektive Meinung wieder. Umgekehrt begründen fehlende Angaben zum Erhaltungszustand keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung.

4. Signaturen, Monogramme, Datierungen und andere Bezeichnungen werden sorgfältig geprüft und in den Katalogbeschreibungen angegeben. Diese Künstlerangaben, Datierungen sowie Angaben zu verarbeiteten Materialien basieren auf der Meinung von B&M, der durch Sachverständige oder international anerkannte Experten widersprochen werden kann. Es wird geraten, sich im Rahmen der Vorbesichtigung im Vorfeld der Auktion selbst ein Bild zu machen, gegebenenfalls in Verbindung mit einem entsprechenden Sachverständigen oder Gutachter. Bei Skulpturen und Plastiken beziehen sich die Künstlerangaben und die Datierungen auf die geistige Urheberschaft des Modells, die Ausführungen können auch posthum entstanden sein. Angaben zur Provenienz beruhen auf Angaben der Einlieferer.

5. Bei Objekten der bildenden Künste wird das eigentliche Kunstwerk berücksichtigt, Rahmen, Passepartouts, Verglasungen und Sockel, die nicht Bestandteil des Kunstwerks sind, werden als kostenlose Beigabe betrachtet. Für offene und versteckte Mängel sowie für alters-, zustands-, gebrauchs- oder materialbedingt fortschreitende Beschädigungen insbesondere von Möbeln, Teppichen sowie beigegebenen Rahmen, Verglasungen und Sockeln übernimmt B&M keine Haftung.

6. Bei technischen, mechanischen und elektrischen Geräten haftet B&M weder für Funktion, Vollzähligkeit der Bauteile noch für die Gängigkeit bzw. Funktionstüchtigkeit des Objektes. Schlüssel für Uhren und Möbel sind, sofern nicht explizit im Katalog erwähnt, keine zugesicherte Beigabe.

7. Die Katalogabbildungen dienen dem Zweck, dem Interessenten eine Vorstellung vom Objekt zu geben. Sie sind weder Bestandteil der Beschaffenheitsvereinbarung noch eine Garantie für die Beschaffenheit. Die Abbildungen können den Gegenstand verkleinert, vergrößert und in der Farbe abweichend wiedergeben. Beachten Sie bitte die Größenangaben im Katalogtext. Die Größe wird mit Höhe x Breite (x Tiefe) angegeben, es wird immer das größte Maß genommen, z.B. bei einem Schrank die überstehende Kopfleiste. Auf Wunsch können separate Fotos, auch von Details (Signaturen, Punzen usw.) angefordert werden, wobei auch hier die Hinweise zur den Katalogabbildungen gelten.

8. Für Bild- und Druckfehler im Katalog und/oder der Internetpräsentation wird jegliche Haftung abgelehnt. Verbindlich sind die Auktionsverlautbarungen bei Aufruf der zu versteigernden Sache, die Korrekturen etwaiger Fehler im Katalog bzw. auch neue Informationen zu der Sache enthalten können. Sie haben Vorrang vor der Katalogbeschreibung und Internetpräsentation.

9. Der Bieter kauft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, d.h. er ist für sein Gebot persönlich haftbar. Bieter haben sich durch Vorlage des Personalausweises zu legitimieren, wobei B&M berechtigt ist, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen.

10. Vorgebote bzw. die Anmeldung für telefonisches Bieten oder das live-Bieten über das Internet müssen B&M spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn schriftlich und unterzeichnet vorliegen (über unser Gebotsformular zu übermitteln per Post, Fax oder E-Mail), da deren ordnungsgemäße Ausführung sonst nicht gewährleistet werden kann. Für die Gebotsabgabe maßgeblich ist die Nummer des Katalogtextes, nicht die der Objektabbildung bzw. die Bezeichnung des Objekts. Das abgegebene Vorgebot gilt als Höchstgebot und wird vom Auktionator nur soweit ausgeschöpft, um andere Gebote zu überbieten. Das Gebot ist verbindlich für die Auktion und den anschließenden Nachverkauf. Es erlischt 8 Wochen nach Auktionsdatum.

11. Mit der Anmeldung als Telefonbieter wird automatisch das Limit geboten. Es ist nicht zulässig, sich als Telefonbieter registrieren zu lassen, um ein Untergebot abzugeben. Der Telefonbieter wird zum Zeitpunkt, an dem das gewünschte Objekt aufgerufen wird, von B&M angerufen. Eine Garantie für das Zustandekommen und Aufrechterhalten der telefonischen Verbindung kann nicht gegeben werden (Leitung besetzt, Störung, Mailbox). Sollte die Verbindung nicht zustande gekommen bzw. störungsbedingt unterbrochen worden sein und kein Mitbieter für das gewünschte Objekt mitsteigern, wird der Artikel zum Limit an den Telefonbieter zugeschlagen. B&M übernimmt ferner keine Haftung bei (ggf. durch die Nutzung veralteter Browserversionen hervorgerufenen) Störungen der Internetverbindung, die dazu führen können, dass Live-Gebote nicht oder verspätet übermittelt werden.

12. Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen. Der Aufruf beginnt in der Regel mit dem im Katalog angegebenen Limitpreis. Gesteigert wird bis 200€ um 10€, ab 200€ in ca. 10 %-Schritten. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot erfolgt. Der Auktionator kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein Mehrgebot erfolgt, wird das erste eingegangene Gebot berücksichtigt. Der Auktionator ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und die Sache erneut anzubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitiges Gebot übersehen und dieses vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.

13. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Versteigerungsgegenstandes gem. § 446 und 447 BGB auf den Käufer über. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter gem. § 158 BGB 6 Wochen an sein Gebot gebunden.

14. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 27 % erhoben, in diesem Aufgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten (22,69 % + 19 % MwSt. = 27 %). Persönlich an der Versteigerung teilnehmende Bieter haben den Endpreis sofort nach erfolgtem Zuschlag an B&M zu zahlen. Die spätere Zahlung ist nur im zuvor getroffenen Einvernehmen mit dem Auktionshaus zulässig. Auswärtige Bieter haben den Endpreis spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei Zahlung mit Kreditkarte werden 5% Gebühren (inkl. der ges. MwSt.) erhoben, die an die jeweiligen Kreditinstitute abgeführt werden. Während oder unmittelbar nach der Auktion erstellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung, Irrtum vorbehalten.

15. Die Aushändigung der ersteigerten Ware erfolgt nach vollständiger Zahlung des Endpreises. Die Zahlung über Scheck gilt erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als erfüllt. Bei Zahlung in ausländischer Währung gehen etwaige Kursverluste und Einlösungsspesen (Schecks) zu Lasten des Käufers.

16. Der Käufer ist verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand unverzüglich abzuholen, spätestens jedoch nach 10 Tagen. B&M übernimmt auf Wunsch des Käufers die Verpackung und den Versand des Kunstgegenstandes auf Kosten und Gefahr des Käufers.

17. Der Käufer haftet B&M bei verspäteter Zahlung oder Verweigerung der Abnahme einer zugeschlagenen Sache für jeglichen dadurch entstandenen Schaden. Bei Zahlungsverzug werden Gebühren in Höhe des Verzugszinssatz für das Jahr von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Ebenso entfallen Lagergebühren in Höhe von 2% (inkl. MwSt.) vom Zuschlagpreis je angebrochenen Monat. B&M kann wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz in Höhe der Provisionen wg. Nichterfüllung verlangen und - davon unabhängig - die Sache auf Kosten des Käufers nochmals versteigern. In diesem Falle haftet der Käufer, dessen Rechte aus dem vorgegangenen Zuschlag erlöschen, für den Ausfall. Er hat dagegen auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.

18. Schadensersatzansprüche gegen B&M gleichwohl aus welchem Rechtsgrunde sind ausgeschlossen, sofern diese nicht darauf beruhen, dass vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde oder Pflichten verletzt wurden, die für die Durchführung des Vertrages wesentlich sind oder durch eine Pflichtverletzung Leben, Körper oder Gesundheit gefährdet wurde.


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